Informationsseite über die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) und deren Auswirkungen auf unser Dialogmarketing (Stand 05.2018)

I. Wesentliche Änderungen durch die neue Datenschutzgrundverordnung

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung wurden die Rechte von Verbrauchern zum Schutz der eigenen Daten gestärkt. Hierbei wurden die nationalen Regelungen eingeschränkt und eine allgemeine Rechtsordnung geschaffen, die Union weit anzuwenden ist. In die DSGVO wurde eine allgemeine Informationspflicht zur Transparenz, das Recht auf Information, der Widerspruch und die Löschung von Daten europaweit verbindlich aufgenommen. Als personenbezogene Daten werden alle Informationen über identifizierbare natürliche Personen erkannt (Art. 4 Abs. 1 DSGVO).

II. Rechtliche Grundlagen des Dialogmarketings

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Wichtigkeit des Dialogmarketings und der Neukundengewinnung für Unternehmen erkannt und 3 Arten von "Säulen" für rechtmäßiges Dialogmarketing in die Grundverordnung aufgenommen. Hierbei handelt es sich um:

1. Die Interessenabwägung
Sofern das Interesse einer Person am Schutz der eigenen Daten nicht das Interesse des Unternehmens überwiegt, ist weiterhin die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlaubt (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO).

2. Die Einwilligung
Sofern eine Person der Verarbeitung von Daten zu Zwecken des Dialogmarketing zugestimmt hat, ist diese ebenfalls zulässig (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO). Die Datenschutzrichtlinie hat sich seit 1995 nicht grundlegend verändert. Im Regelfalle werden daher alle Einwilligungen, die der Datenschutzlinie vor der Einführung der DSGVO entsprochen haben, auch den Anforderungen der Vorordnung entsprechen.

3. Die Zweckänderung
Die Zweckänderung stellt die weitere letzte Grundlage der Verarbeitung von Daten dar, sofern der ursprünglich Erhebungszweck nicht das Dialogmarketing war, jedoch hiermit vereinbar ist (Art. 5 (1) (b) und Art. 6 (4)) .

Insgesamt hat der Gesetzgeber 173 Erwägungsgründe als Ziele mit der EU-Verordnung angestrebt. Hierbei handelt es sich um keine Rechtsnorm, sondern um eine hilfreiche Interpretation der Rechtsnormen.


III. Auswirkungen auf die Durchführung von Dialogmarketingaktionen

In der Union darf also weiterhin Direktmarketing betrieben werden und es gibt hierbei eine Reihe von Anwendungen über personenbezogenen Daten, die erlaubt sind. Dies sind z. B.:
1. Interessenten und Bestandskundenwerbung
2. Öffentliche zugängliche Quellen
3. B2B Werbung
4. Empfehlungen
5. Lettershop-Verfahren
...

IV. Informationsanfragen

Es ist durchaus möglich, dass Sie im Zusammenhang mit schriftlicher Werbung Informationen von einem unserer Kunden erhalten. Sofern dies der Fall sein sollte und Sie hierzu weitere Informationen benötigen, so möchten wir Sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte Anfragen möglichst in schriftlicher Form an uns richten. Die Kontaktdaten hierzu lauten:

direct marketing Jürgen Schüller
Stieglitzweg 21
50170 Kerpen
datenschutz@schueller-marketing.de

Ihre Anfrage muss folgende Informationen enthalten:
Die Anschrift der Person, die angeschrieben wurde, den Zeitpunkt des Eingangs der Werbung und von wem die Werbung stammt. Hinzu kommt noch Ihr Anliegen, z. B. Widerspruch, Löschung, Information. Hiermit erleichtern Sie uns erheblich, Ihr Anliegen zu bearbeiten.
Im Zusammenhang mit Löschungsanfragen stellen wir immer wieder einen Widerspruch fest. Sofern Sie tatsächlich keine Werbung von einem Unternehmen mehr erhalten möchten, so muss es dem Unternehmen erlaubt sein, Ihre Daten in eine Sperrdatei aufnehmen. Nur dann ist sichergestellt das Sie, z. B. mit der nächsten Neukundengewinnungs-Aktion, nicht wieder angeschrieben werden.


Bitte beachten Sie, dass wir keine Informationen über personenbezogenen Daten von Ihnen gespeichert haben, sondern diese ausschließlich zum Zwecke des Dialogmarketings, Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierbei gilt es die Ausnahmen bzw. Anwendungen unseres Dialogmarketings unter Punkt 3 zu beachten (Ausnahmen: B2B-Werbung, öffentliche Quellen, Empfehlungen...).

V. Hinweis in eigener Sache

Laut Rechtsdienstleistungsgesetz ist es uns nicht erlaubt Rechtsberatung durchzuführen und bei allen vorgenannten Ausführungen handelt es sich ausschließlich um unser eigenes Rechercheergebnis und tägliche Erfahrungswerte.